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  • Lavestan

mehr als 1000 Beiträge seit 03.11.2003

Im Sinne der laut unseren Gesetzen 'Unverletzlichkeit des

menschlichen Lebens' muss entschieden werden, wie es doch mEa das BVG schon vorgegeben hat. Und nicht nach dem biegsamen 'im Sinne der Versammlungsfreiheit'
Die Ernsthaftigkeit der Lebensgefährdung wird doch Allen die sich informieren, dieser Tage, durch die Hitzewellen, durch Hitzetote offenbar!

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