menschlichen Lebens' muss entschieden werden, wie es doch mEa das BVG schon vorgegeben hat. Und nicht nach dem biegsamen 'im Sinne der Versammlungsfreiheit'
Die Ernsthaftigkeit der Lebensgefährdung wird doch Allen die sich informieren, dieser Tage, durch die Hitzewellen, durch Hitzetote offenbar!