excnnp schrieb am 17.05.2023 16:39:
Interessant wird das im Zweifel für die Unterstützer.
Das finde ich auch spannend. Wenn es tatsächlich stimmt, dass diese Aktionen gefördert und bezahlt werden, müsste dann bei Strafbarkeit nicht auch Beihilfe, Anstiftung oder mittelbare Täterschaft der Geldgeber geprüft werden?
Da braucht es auch keine kriminelle Vereinigung,