Es wird im Artikel genau ausgeführt: sollte sich "schwere Nötigung" als Straftatsbestand ergeben, greift der Paragraph durchaus. Eben weil das Höchstmaß dafür drei Jahre sind und damit die Grenze von zwei Jahren überschreitet.
Es wird im Artikel genau ausgeführt: sollte sich "schwere Nötigung" als Straftatsbestand ergeben, greift der Paragraph durchaus. Eben weil das Höchstmaß dafür drei Jahre sind und damit die Grenze von zwei Jahren überschreitet.