teqq.at schrieb am 17.05.2023 14:26:
Es wird im Artikel genau ausgeführt: sollte sich "schwere Nötigung" als Straftatsbestand ergeben, greift der Paragraph durchaus. Eben weil das Höchstmaß dafür drei Jahre sind und damit die Grenze von zwei Jahren überschreitet.
Deshalb wird ja auch diskutiert was schwere Nötigung ist. Aber so oder so: wenn der Ursprungsposter danach fragen muss, hat er den Artikel nicht gelesen.