kleptograph schrieb am 17.05.2023 18:43:
.meist konnten die Aktivisten noch rechtzeitig reagieren oder zur Not ausweichen, aber was erst, wenn das mal schiefgeht und es Verletzte oder gar Tote gibt ...wer ist dann der kriminelle ?? der Aktivist oder der Autofahrer ???
In der Regel nutzt die LG Stellen mit Ampelanlage ( auch schon aus juristischen Gründen, weil es dann keine Verkehrsgefährdung ist)...
Wenn du mit deinem Auto also auf einer Kreuzung jemanden überfährst weil er im Weg steht und dich nervt... Wer macht sich da wohl der Körperverletzung bzw. des versuchten Totschlags schuldig?
Aber als Innenstadt Fahrradfahrer kann ich dir bestätigen, viele Kraftfahrer müssen da echt nachdenken ;-)