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Avatar von teqq.at
  • teqq.at

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2014

Re: Kriminell reicht nicht. Artikel lesen.

Es wird im Artikel genau ausgeführt: sollte sich "schwere Nötigung" als Straftatsbestand ergeben, greift der Paragraph durchaus. Eben weil das Höchstmaß dafür drei Jahre sind und damit die Grenze von zwei Jahren überschreitet.

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