Liesmich! schrieb am 17.05.2023 20:23:
die offenbar die Generationen scheidet.
Die "ältere" Generation sieht sich quasi genötigt und in ihren Grundrechten (z. B. auf freie Fahrt) behindert, während die "letzte" Generation ihre Lebensgrundlagen gefährdet sieht - zu deren Schutz dann quasi jedes Mittel recht ist. Wie bei jemandem, der jemanden aus Notwehr töten darf - oder auch ein ganzes Volk bei der Verteidigung im Kriege (aus der eigenen Sicht).
Insgesamt eine knifflige Frage - die sicherlich je nach Perspektive ganz unterschiedlich beantwortet wird...
Nur dass es eben kein Grundrecht auf ungestörtes Autofahren gibt.
Desweiteren ist die Notwehr hier noch aus einer ganz anderen Richtung zu betrachten. Nämlich was die durchdrehenden Autofahrer hier so tun. Das reicht von Körperverletzung bis hin zu versuchtem Mord. Notwehr ist es aber nie, da Notwehr hier überhaupt nicht angebracht sein kann.