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Avatar von teqq.at
  • teqq.at

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2014

Re: Nötigung oder Notwehr - das ist hier die Frage 🤔

> Ebenso hat natürlich jeder das Recht, sich an ein Auto zu kleben und sich öffentlich zum Vollhorst zu machen.

Und genau das hat man nicht, wenn es sich um ein fremdes Auto handelt. Beim eigenen dagegen, ja, da darf man sich zum Vollhorst machen, sofern das Auto wiederum niemanden blockiert.

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