excnnp schrieb am 18.05.2023 11:18:
Die Körperverletzung wäre im Notwehrfall ok, aber das Mittel ist nicht geeignet -> keine Notwehr -> strafbar.
Demzufolge wäre dann Diabetikerurin aufgrund des Ketonanteils, der als Lösungsmittel für Superkleber fungieren kann, in Ordnung?