Ansicht umschalten
Avatar von Quantium40
  • Quantium40

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2009

Re: Wenn man aus genötigter Notwehr abgestandenen Urin über die Protestiere kipp

excnnp schrieb am 18.05.2023 11:18:

Die Körperverletzung wäre im Notwehrfall ok, aber das Mittel ist nicht geeignet -> keine Notwehr -> strafbar.

Demzufolge wäre dann Diabetikerurin aufgrund des Ketonanteils, der als Lösungsmittel für Superkleber fungieren kann, in Ordnung?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten