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Re: Wenn man aus genötigter Notwehr abgestandenen Urin über die Protestiere kipp

Last hundert Blumen blühen schrieb am 17.05.2023 21:48:

ist das strafrechtlich relevant? Muss man den vorher noch abkochen um nicht wegen wegen hygiene bedenken belangt werden zu können?

Die Körperverletzung wäre im Notwehrfall ok, aber das Mittel ist nicht geeignet -> keine Notwehr -> strafbar.

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