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  • weltinbildern

732 Beiträge seit 21.02.2003

Sind BMW Fahrer eine kriminelle Vereinigung?

Hier mal die Klassiker für Nötigung im Strassenverkehr, alle theoretisch mit bis zu 3 Jahren Haft zu ahnden:

Ausbremsen und Schneiden:
Grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel wertet das Verkehrsrecht als Gewalteinwirkung. Ausnahme: Wenn Kinder am Straßenrand ein abruptes Bremsen rechtfertigen.

Auffahren und Drängeln:
Zu dichtes Auffahren (Stichwort Abstandsmessung) bei hohem Tempo und mit permanentem Aufblenden ist laut Strafrecht verboten. Es kann vorausfahrende Autofahrer ängstigen und sie in eine Zwangslage bringen, sodass sie zum Beispiel spontan nach rechts lenken, um der Situation zu entkommen.

Behinderung beim Überholen:
Wer andere Verkehrsteilnehmer beim Überholen behindert, zum Beispiel durch beharrliches Fahren auf der linken Spur, absichtliches Langsamfahren oder plötzliches Ausscheren, erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

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