Karsten H schrieb am 18.09.2023 21:52:
Genau und deshalb hat sich der Hr. Buschmann als richtiger Jurist eben so vorsichtig geäußert. Er kann niemanden als Straftäter bezeichnen, bevor es nicht von einem Richter so abgeurteilt wurde.
Möchtegernjuristen wie sie tröten dann natürlich von Dummheit herum, ohne zu merken, wie sehr sie ihre eigene Unkenntnis herausposaunen.
Ist zwar keine Widerlegung meiner Aussage, aber sei‘s drum.