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  • /Rak

mehr als 1000 Beiträge seit 26.10.2001

Das in Freiburg ist schon recht eindeutig gewesen...

MausO schrieb am 29.06.2023 16:15:

Es ist wie immer: Es werden irgendwelche »Urteile« erwähnt, aber nicht abgewartet, dass auch ein Staatsanwalt so ein Urteil anfechten kann und es dann vor einem höheren Gericht noch einmal verhandelt wird oder das Urteil »kassiert« wird und eine Neuverhandlung veranlasst wird.
Das versteht nicht unbedingt jeder.

Das in Freiburg ist schon recht eindeutig gewesen...
Für diese Aktion der letzten Generation wurden andere, die sich festgeklebt und damit Widerstand gegen ihre Entfernung geleistet hatten, wegen Nötigung verurteilt. Aber der Aktivist, der sich hatte einfach weg tragen lassen nicht.

Das Gericht folgte hier einfach den Auslegeungen des BGH und des BVerfG, welche Sitzblockaden an sich als zulässige Demonstration/Meinungsäußerung gesehen haben. Irgendwelches Festketten und Einhaken und ähnlichen Widerstand gegen das Entfernen der Blockade durch die Polizei aber nicht.

Ein wichtiger Unterschied ist hier z.B., dass du auch als einfacher Bürger notfalls zur Selbsthilfe/Nothilfe gegen diesen rechtswidrigen Angriff auf dich greifen kannst und (z.B. zusammen mit anderen blockierten Fahrern, weil einfacher) die Leute einfach von der Straße weg tragen darfst in diesem Rahmen. Zumindest wenn du das möglichst friedlich und ohne Gewalt machst.
Haben die sich aber festgeklebt oder wehren sich massiv dagegen weggetragen zu werden, dann müsstest du dafür wohl eine Körperverletzung begehen um sie zu beseitigen - und damit ist das Warten auf die Polizei das deutlich mildere Mittel. Unter anderm deswegen sehen hier die obersten deutschen Gerichte eben dann auch eine Nötigung.

Von daher ist abzusehen, dass die Gerichte (spätestens in höherer Instanz) das genau so sehen werden wie es der BGH und das BVerfG sehen.

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