Shining Shadow schrieb am 5. September 2002 13:00
> Daniel Unruh schrieb am 3. September 2002 21:05
> > Du behauptest also, sobald jemand überwacht wird, ist er automatisch
> > nicht mehr unschuldig? Sag mal, nimmst Du mich auf den Arm?
>
> Genau DAS sagtest DU die ganze Zeit.
Ganz bestimmt nicht. Im Gegenteil - die Möglichkeit, daß eine
überwachte Person keine Straftat begangen hat und auch nicht plant,
eine zu begehen, wird von mir ausdrücklich eingeräumt. Das heißt
jedoch nicht, daß man nach einer sorgfältigen Güterabwägung darauf
verzichten sollte, im Zuge der Terrorismusbekämpfung gerade bei den
besonders involvierten Personengruppen (Ausländer, Moslems, etc.)
verstärkt zu überwachen, um ggf. Terroranschläge verhindern bzw.
aufklären zu können.
> > Die allgemeine Rechtsauffassung unterscheidet sich dramatisch von der
> > von Dir mehrfach geäußerten Meinung, daß der Beweis der Schuld in
> > jedem Fall dazu führen müsse, daß jemand als unschuldig zu gelten
> > hat. So ein Unfug kann doch nur einem wirren Geist entsprungen sein.
>
> Schwachfug. Das ist die Meinung aller demokratischen Staaten und das
> Prinzip der Unschuldvermutung ist, besonders von Deutschland,
> integraler Bestandteil des Justizwesens.
Möglicherweise hast Du einfach Schwierigkeiten mit der deutschen
Sprache. Deine Argumentation war:
Die Schuld von Person A ist klar bewiesen.
Daraus folgt: Person A ist unschuldig.
Das widerspricht allen gültigen Rechtsnormen, für die gilt:
Die Schuld von Person B ist klar bewiesen.
Daraus folgt: Person B ist schuldig.
> > Oh Mann... das ist doch nicht ernst gemeint, oder? Das Grundgesetz
> > hat keine Geltung für natürliche Personen, sondern nur für staatliche
> > Institutionen, insbesondere die gesetzgebende Instanz.
>
> Das Grundgesetz zählt genauso gut FÜR DEN MENSCHEN. Ist das endlich
> klar oder bist Du einfach nur zu dämlich um das zu verstehen???
Das Grundgesetz ist Staatsrecht - es regelt das Verhältnis von
staatlichen Institutionen zu anderen staatlichen Institutionen und
zum Bürger. Im Verhältnis zum Bürger sind alle staatlichen
Institutionen durch die Grundrechte (erste 19 Artikel GG) gebunden.
Weder Legislative, Exekutive, noch Judikative dürfen diese Rechte
verletzen. Die Grundrechte sind also als Abwehrrechte gegen den Staat
konstruiert.
Die Grundrechte sind aber keineswegs Privatrecht (obwohl sie sich als
Rechtsnormen selbstverständlich in zahlreichen Gesetzen
niedergeschlagen und so Eingang in das Privatrecht gefunden haben.)
Als einfacher Bürger kann ich z.B. nach Belieben gegen Artikel 5 GG
(freie Meinungsäußerung) "verstoßen", solange dem nicht einschlägiges
materielles Recht entgegensteht. Das bedeutet, als Chefredakteur kann
ich Artikel ablehnen, als Gastgeber kann ich Personen mit ungeliebten
Meinungen Hausverbot erteilen, als Internet-Provider kann ich
bestimmte Seiten filtern (in Übereinstimmung mit den AGB), etc..
Ich würde dringend den Besuch der Vorlesung "Staatsrecht" empfehlen.
Ein Gasthörerschein tut's auch - es ist ja nicht jeder zum Studium
zugelassen.
> > > > Ein Straftatbestand
> > > > "verfassungsfeindliche Äußerungen" existiert zudem nicht.
>
> > > Und wieder einmal...was Du meinst und was die Wahrheit ist, klafft
> > > WEIT auseinander:
> > >
> > > StGB §89 (1+2) (falls zufällig einer der Forumsleser ein Polizist
> > > oder Beamter ist, trifft das dann auf Dich zu)
> > > StGB §90a zählt besonders für Dich
> > > StGB §90b zählt ebenfalls.
> > >
> > > Alles klar? Gut.
>
> > Jetzt rutscht es endgültig in Satire ab. Wer, außer ein gelehriger
> > Schüler Kafkas, sollte mir Verunglimpfung des Staates vorwerfen, wo
> > ich doch stets bestrebt bin, unsere Staatsorgane und die unserer
> > Verbündeten nach Kräften zu unterstützen?
>
> Thema verfehlt, Setzen! 6!
>
> Ich wette Du hast noch nichtmal nachgeguckt was eigentlich die
> einzelnen Paragraphen genau beinhalten, richtig?
> Natürlich hast Du nicht!
>
> Du sagtest etwas bezüglich dem Recht und Gesetz, ich bewies dass das
> deutsche Recht darüber eine andere Auffassung hat, sogar mit
> Paragraphen.
>
> Also komm mir nicht damit, Kleiner.
StGB § 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und
öffentliche Sicherheitsorgane
StGB § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
StGB § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von
Verfassungsorganen
Bei allen drei Gesetzen werden klar und eng umrissene Handlungen
unter Strafe gestellt, bei den §§ 89,90b auch nur dann, wenn die
ausdrückliche Absicht besteht, durch diese Handlungen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Bestand der
Bundesrepublik zu gefährden.
Die Beschädigung oder Vernichtung von offiziellen staatlichen
Symbolen ist ohnehin strafbar (Sachbeschädigung), eine Ausweitung des
Strafrahmens bei verfassungsfeindlichen Absichten ist sicher
sinnvoll.
Davon unberührt existiert kein pauschaler Straftatbestand
"verfassungsfeindliche Äußerungen", wie von Dir behauptet. Ein
solches Gesetz wäre ohnehin nicht verfassungskonform. Auch die §
90a,90b sind offensichtlich nicht auf meine bisherigen Äußerungen
anwendbar - offensichtlich aber vielleicht nur dann, wenn man die
ständige Rechtsprechung des BVG kennt.
> Daniel Unruh schrieb am 3. September 2002 21:05
> > Du behauptest also, sobald jemand überwacht wird, ist er automatisch
> > nicht mehr unschuldig? Sag mal, nimmst Du mich auf den Arm?
>
> Genau DAS sagtest DU die ganze Zeit.
Ganz bestimmt nicht. Im Gegenteil - die Möglichkeit, daß eine
überwachte Person keine Straftat begangen hat und auch nicht plant,
eine zu begehen, wird von mir ausdrücklich eingeräumt. Das heißt
jedoch nicht, daß man nach einer sorgfältigen Güterabwägung darauf
verzichten sollte, im Zuge der Terrorismusbekämpfung gerade bei den
besonders involvierten Personengruppen (Ausländer, Moslems, etc.)
verstärkt zu überwachen, um ggf. Terroranschläge verhindern bzw.
aufklären zu können.
> > Die allgemeine Rechtsauffassung unterscheidet sich dramatisch von der
> > von Dir mehrfach geäußerten Meinung, daß der Beweis der Schuld in
> > jedem Fall dazu führen müsse, daß jemand als unschuldig zu gelten
> > hat. So ein Unfug kann doch nur einem wirren Geist entsprungen sein.
>
> Schwachfug. Das ist die Meinung aller demokratischen Staaten und das
> Prinzip der Unschuldvermutung ist, besonders von Deutschland,
> integraler Bestandteil des Justizwesens.
Möglicherweise hast Du einfach Schwierigkeiten mit der deutschen
Sprache. Deine Argumentation war:
Die Schuld von Person A ist klar bewiesen.
Daraus folgt: Person A ist unschuldig.
Das widerspricht allen gültigen Rechtsnormen, für die gilt:
Die Schuld von Person B ist klar bewiesen.
Daraus folgt: Person B ist schuldig.
> > Oh Mann... das ist doch nicht ernst gemeint, oder? Das Grundgesetz
> > hat keine Geltung für natürliche Personen, sondern nur für staatliche
> > Institutionen, insbesondere die gesetzgebende Instanz.
>
> Das Grundgesetz zählt genauso gut FÜR DEN MENSCHEN. Ist das endlich
> klar oder bist Du einfach nur zu dämlich um das zu verstehen???
Das Grundgesetz ist Staatsrecht - es regelt das Verhältnis von
staatlichen Institutionen zu anderen staatlichen Institutionen und
zum Bürger. Im Verhältnis zum Bürger sind alle staatlichen
Institutionen durch die Grundrechte (erste 19 Artikel GG) gebunden.
Weder Legislative, Exekutive, noch Judikative dürfen diese Rechte
verletzen. Die Grundrechte sind also als Abwehrrechte gegen den Staat
konstruiert.
Die Grundrechte sind aber keineswegs Privatrecht (obwohl sie sich als
Rechtsnormen selbstverständlich in zahlreichen Gesetzen
niedergeschlagen und so Eingang in das Privatrecht gefunden haben.)
Als einfacher Bürger kann ich z.B. nach Belieben gegen Artikel 5 GG
(freie Meinungsäußerung) "verstoßen", solange dem nicht einschlägiges
materielles Recht entgegensteht. Das bedeutet, als Chefredakteur kann
ich Artikel ablehnen, als Gastgeber kann ich Personen mit ungeliebten
Meinungen Hausverbot erteilen, als Internet-Provider kann ich
bestimmte Seiten filtern (in Übereinstimmung mit den AGB), etc..
Ich würde dringend den Besuch der Vorlesung "Staatsrecht" empfehlen.
Ein Gasthörerschein tut's auch - es ist ja nicht jeder zum Studium
zugelassen.
> > > > Ein Straftatbestand
> > > > "verfassungsfeindliche Äußerungen" existiert zudem nicht.
>
> > > Und wieder einmal...was Du meinst und was die Wahrheit ist, klafft
> > > WEIT auseinander:
> > >
> > > StGB §89 (1+2) (falls zufällig einer der Forumsleser ein Polizist
> > > oder Beamter ist, trifft das dann auf Dich zu)
> > > StGB §90a zählt besonders für Dich
> > > StGB §90b zählt ebenfalls.
> > >
> > > Alles klar? Gut.
>
> > Jetzt rutscht es endgültig in Satire ab. Wer, außer ein gelehriger
> > Schüler Kafkas, sollte mir Verunglimpfung des Staates vorwerfen, wo
> > ich doch stets bestrebt bin, unsere Staatsorgane und die unserer
> > Verbündeten nach Kräften zu unterstützen?
>
> Thema verfehlt, Setzen! 6!
>
> Ich wette Du hast noch nichtmal nachgeguckt was eigentlich die
> einzelnen Paragraphen genau beinhalten, richtig?
> Natürlich hast Du nicht!
>
> Du sagtest etwas bezüglich dem Recht und Gesetz, ich bewies dass das
> deutsche Recht darüber eine andere Auffassung hat, sogar mit
> Paragraphen.
>
> Also komm mir nicht damit, Kleiner.
StGB § 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und
öffentliche Sicherheitsorgane
StGB § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
StGB § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von
Verfassungsorganen
Bei allen drei Gesetzen werden klar und eng umrissene Handlungen
unter Strafe gestellt, bei den §§ 89,90b auch nur dann, wenn die
ausdrückliche Absicht besteht, durch diese Handlungen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Bestand der
Bundesrepublik zu gefährden.
Die Beschädigung oder Vernichtung von offiziellen staatlichen
Symbolen ist ohnehin strafbar (Sachbeschädigung), eine Ausweitung des
Strafrahmens bei verfassungsfeindlichen Absichten ist sicher
sinnvoll.
Davon unberührt existiert kein pauschaler Straftatbestand
"verfassungsfeindliche Äußerungen", wie von Dir behauptet. Ein
solches Gesetz wäre ohnehin nicht verfassungskonform. Auch die §
90a,90b sind offensichtlich nicht auf meine bisherigen Äußerungen
anwendbar - offensichtlich aber vielleicht nur dann, wenn man die
ständige Rechtsprechung des BVG kennt.