Daniel Unruh schrieb am 3. September 2002 14:19
> Shining Shadow schrieb am 1. September 2002 18:44
>
> > Vor allen Dingen weil eine Überwachung Unschuldiger die Grundrechte
> > verletzt.
>
> Das tut es nicht. Bei ausreichendem Anfangsverdacht ist den
> Strafverfolgungsbehörden die Überwachung potentiell Unschuldiger
> erlaubt, die Geheimdienste dürfen ohnehin jeden überwachen.
in dem Fall wären Sie ja nicht mehr unschuldig. Ich meinte
Pauschalüberwachung.
> > Merke: Es gilt das Prinzip das man solange unschuldig ist wie die
> > Schuld bewiesen ist.
>
> Mit diesem merkwürdigen Rechtsprinzip habe ich einige
> Verständnisschwierigkeiten - ich vermute, es existiert gar nicht.
Was Du vermutest und was wahr ist sind zwei verschiedene Dinge:
Oder denkst Du weil Du etwas nicht weisst existiert es nicht?
Na, dann lies mal das:
-----------------------
Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft / Vereinte
Nationen
1. Seite: Da in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
insbesondere die Gleicheit vor dem Gesetz, der UNSCHULDSVERMUTUNG und
des Rechts auf ein billiges und öffentliches Gerichtsverfahren durch
ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches, auf dem Gesetz
beruhendes Gericht verankert sind.
http://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/richterschaft.pdf
----------------------
und:
----------------------
Grundsatz des fairen Verfahrens und der Unschuldsvermutung (der
Angeklagte gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen
ist; verbleiben Zweifel, weil einzelne Argumente dafür, andere aber
dagegen sprechen, ist er im Zweifel freizusprechen (Grundsatz in
dubio pro reo)
http://www.richtervereinigung.at/justiz14a.htm
----------------------
soweit zu Deiner Meinung dass es die Unschulsvermutung nicht gibt.
> > Falls diese von Dir geschriebenen Meinungen tatsächlich Dir
> > ernstgemeint sind, so ersuche ich FORMELL und OFFIZIELL die
> > Herausgabe Deiner Daten von Heise/TP um dich an die Staatsschutz
> > zu melden da Du eine Gefahr für Recht und Gesetz wie auch für die
> > Verfassung bist, welches wiederum hochgradig gesetzeswidrig ist.
> >
> > Begründung: Volksverhetzung und verfassungsfeindliche Äusserungen
>
> Witzig. Ich kann Dir versichern, daß meine Äußerungen keinesfalls den
> Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Darüber hinaus wird
> unter Garantie auch keine Staatsanwaltschaft in diesem Land ein
> Verfahren gegen mich eröffnen.
hier die Stellen wogegen Du verstossen hast:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und
Frauen; Diskriminierungsverbote]
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
wegen Deiner Äusserungen dass Islamisten per se verdächtig sind.
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
wegen Deiner Äusserungen dass Du für Zensur einstehst.
Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
wegen Deiner Äusserungen dass Du für Schnüffeleien bist.
und dabei habe ich nur bis Artikel 10 die Sache überflogen. Ich
könnte noch sicherlich 30 weitere Beispiele Deinerseits nehmen.
> Ein Straftatbestand
> "verfassungsfeindliche Äußerungen" existiert zudem nicht.
Und wieder einmal...was Du meinst und was die Wahrheit ist, klafft
WEIT auseinander:
StGB §89 (1+2) (falls zufällig einer der Forumsleser ein Polizist
oder Beamter ist, trifft das dann auf Dich zu)
StGB §90a zählt besonders für Dich
StGB §90b zählt ebenfalls.
Alles klar? Gut.
> Shining Shadow schrieb am 1. September 2002 18:44
>
> > Vor allen Dingen weil eine Überwachung Unschuldiger die Grundrechte
> > verletzt.
>
> Das tut es nicht. Bei ausreichendem Anfangsverdacht ist den
> Strafverfolgungsbehörden die Überwachung potentiell Unschuldiger
> erlaubt, die Geheimdienste dürfen ohnehin jeden überwachen.
in dem Fall wären Sie ja nicht mehr unschuldig. Ich meinte
Pauschalüberwachung.
> > Merke: Es gilt das Prinzip das man solange unschuldig ist wie die
> > Schuld bewiesen ist.
>
> Mit diesem merkwürdigen Rechtsprinzip habe ich einige
> Verständnisschwierigkeiten - ich vermute, es existiert gar nicht.
Was Du vermutest und was wahr ist sind zwei verschiedene Dinge:
Oder denkst Du weil Du etwas nicht weisst existiert es nicht?
Na, dann lies mal das:
-----------------------
Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft / Vereinte
Nationen
1. Seite: Da in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
insbesondere die Gleicheit vor dem Gesetz, der UNSCHULDSVERMUTUNG und
des Rechts auf ein billiges und öffentliches Gerichtsverfahren durch
ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches, auf dem Gesetz
beruhendes Gericht verankert sind.
http://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/richterschaft.pdf
----------------------
und:
----------------------
Grundsatz des fairen Verfahrens und der Unschuldsvermutung (der
Angeklagte gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen
ist; verbleiben Zweifel, weil einzelne Argumente dafür, andere aber
dagegen sprechen, ist er im Zweifel freizusprechen (Grundsatz in
dubio pro reo)
http://www.richtervereinigung.at/justiz14a.htm
----------------------
soweit zu Deiner Meinung dass es die Unschulsvermutung nicht gibt.
> > Falls diese von Dir geschriebenen Meinungen tatsächlich Dir
> > ernstgemeint sind, so ersuche ich FORMELL und OFFIZIELL die
> > Herausgabe Deiner Daten von Heise/TP um dich an die Staatsschutz
> > zu melden da Du eine Gefahr für Recht und Gesetz wie auch für die
> > Verfassung bist, welches wiederum hochgradig gesetzeswidrig ist.
> >
> > Begründung: Volksverhetzung und verfassungsfeindliche Äusserungen
>
> Witzig. Ich kann Dir versichern, daß meine Äußerungen keinesfalls den
> Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Darüber hinaus wird
> unter Garantie auch keine Staatsanwaltschaft in diesem Land ein
> Verfahren gegen mich eröffnen.
hier die Stellen wogegen Du verstossen hast:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und
Frauen; Diskriminierungsverbote]
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
wegen Deiner Äusserungen dass Islamisten per se verdächtig sind.
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
wegen Deiner Äusserungen dass Du für Zensur einstehst.
Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
wegen Deiner Äusserungen dass Du für Schnüffeleien bist.
und dabei habe ich nur bis Artikel 10 die Sache überflogen. Ich
könnte noch sicherlich 30 weitere Beispiele Deinerseits nehmen.
> Ein Straftatbestand
> "verfassungsfeindliche Äußerungen" existiert zudem nicht.
Und wieder einmal...was Du meinst und was die Wahrheit ist, klafft
WEIT auseinander:
StGB §89 (1+2) (falls zufällig einer der Forumsleser ein Polizist
oder Beamter ist, trifft das dann auf Dich zu)
StGB §90a zählt besonders für Dich
StGB §90b zählt ebenfalls.
Alles klar? Gut.