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  • Daniel Unruh

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2000

rechtliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung

Shining Shadow schrieb am 1. September 2002 18:44

> Ich nehme an damit beziehst Du Dich darauf dass die Herren in Gürn
> (oder in Blau) Deiner Meinung nach nicht genügend überwachen dürfen.

Dürfen schon, nur nicht können. Die personelle und technische
Ausstattung der zuständigen Behörden ist ein Witz und vereitelt die
Aufklärung und Strafverfolgung viel besser als jedes "Grundrecht"
dies könnte.


> Vor allen Dingen weil eine Überwachung Unschuldiger die Grundrechte
> verletzt.

Das tut es nicht. Bei ausreichendem Anfangsverdacht ist den
Strafverfolgungsbehörden die Überwachung potentiell Unschuldiger
erlaubt, die Geheimdienste dürfen ohnehin jeden überwachen.


> Merke: Es gilt das Prinzip das man solange unschuldig ist wie die
> Schuld bewiesen ist.

Mit diesem merkwürdigen Rechtsprinzip habe ich einige
Verständnisschwierigkeiten - ich vermute, es existiert gar nicht.


> > Unklar ist höchstens der Grad ihrer Schuld, doch es ist besser, auf
> > der sicheren Seite zu sein und gegen Verdächtige mit aller gebotenen
> > Härte vorzugehen.

> Es ist illegitim eine Person wegen eines nicht begangenen Verbrechens
> zu verurteilen. Es ist ebenfalls illegitim höhere Strafen für
> kleinere Verbrechen anzuwenden. 

Zunächst einmal geht es um ermittlungstechnische Maßnahmen im Vorfeld
- also Überwachung, Untersuchungshaft etc.. Gesetzeswidrige
Handlungen werden von mir grundsätzlich abgelehnt. Ich halte es für
besonders wichtig, daß der Rechtsstaat in seiner Gänze erhalten
bleibt; deshalb ist es notwendig, die bestehenden Gesetze an die neue
Situation anzugepassen, wie es jenseits des Atlantiks mit dem
USA-PATRIOT Act und hierzulande mit den von den Grünen und der SPD
eingebrachten Gesetzesinitiativen geschehen ist.


> Falls diese von Dir geschriebenen Meinungen tatsächlich Dir
> ernstgemeint sind, so ersuche ich FORMELL und OFFIZIELL die
> Herausgabe Deiner Daten von Heise/TP um dich an die Staatsschutz
> zu melden da Du eine Gefahr für Recht und Gesetz wie auch für die
> Verfassung bist, welches wiederum hochgradig gesetzeswidrig ist.

> Begründung: Volksverhetzung und verfassungsfeindliche Äusserungen

Witzig. Ich kann Dir versichern, daß meine Äußerungen keinesfalls den
Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Darüber hinaus wird
unter Garantie auch keine Staatsanwaltschaft in diesem Land ein
Verfahren gegen mich eröffnen. Ein Straftatbestand
"verfassungsfeindliche Äußerungen" existiert zudem nicht.

Auch der Verfassungsschutz wird es wohl kaum für nötig befinden, mich
zu überwachen, zumal ich stets ein loyaler Bürger dieses Staates war
und die Regierung nach Kräften unterstützt habe.

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