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  • Twister2009

mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.2009

Re: Die beiden Fälle finde ich nicht vergleichbar

Offiziell lizenzierte Meinung schrieb am 5. November 2013 19:55

> Wenn die genannte Mutter bereits mehrfach vorbestraft war hätte ich
> ihr auch eine harte Strafe gegeben.
> Eine "Klassenjustiz" ist hier für mich nicht erkennbar.

http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Geld-kassiert-aber-Ware
-nicht-ausgeliefert-id24896096.html
"Die Frau hatte sich in der Vergangenheit schön zwölf Mal vor
Gericht, unter anderem wegen Betrugs und Diebstählen, verantworten
müssen. Wie Verteidigerin Anita Trautwein sagte, hat ihre Mandantin
ihr Drogen- und Alkoholproblem zwar im Griff, die Praktiken im
Internet und in Onlineshops seien aber eine Art „Suchtverlagerung“
gewesen. Ihre Klientin habe das Problem erkannt und bemühe sich, es
wieder loszuwerden. Sie plädierte für eine Bewährungsstrafe.


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