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Es ist aber kein Unrecht

Captain Data schrieb am 1. September 2012 23:16

> Das Problem ist es doch, was sich hier darlegt.

> Unrecht #1
> Es gibt Menschen, welche ihre Gelder über die Schweiz laufen lassen
> und vielfach Steuern "sparen" können (im Volksmund: hinterziehen).
> Das dem Fiskus dadurch jedes Jahr Millarden im zweistelligen Bereich
> entgehen und gerade die steuerlich Benachteiligten (lies: der gemeine
> Bürger) härteres Vorgehen fordert, ist bekannt.


Es ist kein "sparen" sondern Steuerbetrug. 
> Unrecht #2
> Ist der Kauf dieser CDs mit Daten über Steuerhinterzieher. Denn
> effektiv wird gegen die Grundsätze des Datenschutzes verstoßen. Auch
> wenn diese CDs dazu dienen, noch mehr Steuerhinterzieher dingfest zu
> machen und zu bestrafen, kann ein vorgeblicher Rechtsstaat nicht mit
> solchen Methoden arbeiten: Unrecht wird durch anderes Unrecht nicht
> zu Recht.


Das ist aber kein Unrecht. Genausowenig wie es "Unrecht" ist, dass
mein Arbeitgeber notwendige Daten an Steuerbehörden, Krankenkasse,
Rentenkasse etc. übermittelt. Du scheinst dem Irrtum zu erliegen,
dass jede Datenübermittlung an sich schon ein Unrecht darstelle. Dem
ist mitnichten so. Unrecht wäre z. B. eine Veröffentlichung im
Internet. Die Übermittlung von Vermögensdaten an eine Steuerbehörde
ist kein Unrecht. Anders können steuern ja gar nicht effektiv erhoben
werden. Zumal der Vorstoß des Verbots ja nochmal zeigt, dass der
Ankauf der Daten legal ist. 
> Jetzt haben wir die interessante Situation, dass ich zwar einerseits
> der Meinung bin, dass Steuerhinterzieher ausfindig gemacht und
> bestraft werden müssen, andererseits aber der Datenschutz nicht
> unterminiert werden darf. Auch ein Kompromiss wird hier keine Lösung
> sein, denn es gibt keinen "Datenschutz halb" und es werden auch keine
> halben CDs verkauft.

> Nein, es benötigt eine andere Lösung. Die ist mE durchaus mit dem
> Grundgesetz und dem Rechtsstaat vereinbar, kollidiert aber
> möglicherweise mit geltendem EU-Recht. Der Ansatz ist es,
> Geldtransfer innerhalb der EU mit einer Transfersteuer zu belegen,
> welche abhängig von zwei Bedingungen ist:
> - Höhe der transferierten Geldmenge
> - Höhe des Vermögens des Vermögenden.

> Im Prinzip ist die Transfersteuer eine Art Vermögenssteuer, welche
> fällig wird, wenn große Geldsummen transferiert werden.
Das halte ich allerdings für widersinnig. Wieso sollte ich schon
versteuertes Geld nochmal versteuern, nur weil ich es ins Ausland
transferiere? Zumal viel Geld ja auf dem Barweg in der Schweiz
gelandet ist...

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