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  • Z

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2000

Für dieses Verbot fehlt die rechtliche Begründung...

Wenn, dann kann man sich allenfalls über die Vorbedingungen einer
Datenbeschaffung zum Zwecke der Strafverfolgung in diesem Punkt
Gedanken machen - aber die Beschaffung an sich ist absolut nicht
grundsätzlich problematisch. Deutsche Behörden dürfen in einem
begründeten Verdachtsfall Daten beschaffen, und damit macht es wenig
Sinn, ein Gesetz dagegen zu erlassen - das wäre auch ziemlicher
Unsinn. In dem Fall müsste man dann schon dem Bürger die
Steuerhinterziehung erlauben, diese Erlaubnis gibt es aber nun mal
nicht.

Der deutsche Rechtsraum untersteht dem Grundgesetz, es ist hier
irrelevant, ob die Schweiz eine Aktion als "Hehlerei" ansieht, ob man
in den USA lieber für ein Vergehen die Todesstrafe verhängen würde
oder ob man vielleicht in Frankreich gerne einem deutschen
(vermeintlichen) Filesharer das Internet kappen möchte - das ist
alles so nicht möglich oder erlaubt hier.

MFG/Z


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