Marcel Leutenegger schrieb am 2. September 2012 11:17
> Der unilaterale Kauf von Steuerdaten bezweckt eigentlich nur eines,
> das Steuerabkommen bodigen damit die Schweizer Schwarzgelder auf
> deutschen Konten unangetastet bleiben.
Nope. Vor allem bezweckt es, dass es keine Generalamnestie gibt, für
die Leute, die mit mehr als 1 Mio Steuerrückständen nach deutschem
Recht für min. 2 Jahre ins Gefängnis müssten.
>
> Falls das Abkommen platzt, empfehle ich der Schweiz das Vorgehen
> Deutschlands zu kopieren und die vermuteten Milliarden aus München,
> Frankfurt, London, Paris, den Kanalinseln usw. usf. zurückzuholen.
> Dabei braucht sich die Schweiz nicht auf Schweizer Bürger zu
> beschränken - den Handel mit geklauten Daten kann man auch gleich für
> alle Staaten organisieren. Mal sehen, wer zuerst klagt, dass sein
> Finanzplatz nur noch für Datendiebe einträglich sei...
Ha ha, au ja bitte, lol. Das Problem an der Sache ist nur, dass
Steuerhinterziehung in der Schweiz kein Verbrechen, sondern nur ein
Vergehen ist, für dass dann auch nicht Staatsanwaltschaften zuständig
sind, sonder nur exklusiv die Steuerbehörden. D.h. wenn die Schweiz
Steuerdaten kaufen wollte, dann müsste sie bei sich erstmal
Steuerhinterziehung zum Verbrechen machen... Dann griffen aber
internationale Abkommen zur Gegenseitigen Hilfe bei Verbrechen. Ergo
kann die CH das gar nicht machen, weil es sonst kein Steuerabkommen
mehr bräuchte, weil die Deutschen endlich die Informationen bekämen,
die sie haben wollen.
Die CH pinkelt sich ja selbst ans Bein. Jeder weiß, dass
unversteuertes Schweizer Geld z.B. auch in Deutschland liegt. Nur
will die Schweiz das gar nicht haben. Ich zitiere:
"Der Schweiz, die demnächst im Parlament über die Steuerabkommen mit
Deutschland, Österreich und Grossbritannien befinden wird, fehlen
allerdings die nötigen Vorkehrungen, um Schweizer Steuersünder im
Ausland zu jagen. Denn solange die Steuerhinterziehung in der Schweiz
als verwaltungsrechtliches Vergehen gilt, darf das Bankgeheimnis
nicht aufgehoben werden. Unter diesen Prämissen ist es auch nicht
möglich, entsprechende Amtshilfegesuche ans Ausland zu richten."
http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/deutsche-banken-buhlen-um-sc
hweizer-schwarzgeld
Deutschland hat kein Problem im Rahmen der Amtshilfe Daten an die
Schweiz zu übermitteln. Das Problem liegt in der Schweiz. Die will
diese Daten gar nicht haben, denn dazu müsste sie Steuerhinterziehung
zum Verbrechen machen und dann griffe das Amtshilfeverfahren auch
vollumfänglich andersherum....
Ich kann daher deinen Vorschlag nur absolut unterstützen!
> Der unilaterale Kauf von Steuerdaten bezweckt eigentlich nur eines,
> das Steuerabkommen bodigen damit die Schweizer Schwarzgelder auf
> deutschen Konten unangetastet bleiben.
Nope. Vor allem bezweckt es, dass es keine Generalamnestie gibt, für
die Leute, die mit mehr als 1 Mio Steuerrückständen nach deutschem
Recht für min. 2 Jahre ins Gefängnis müssten.
>
> Falls das Abkommen platzt, empfehle ich der Schweiz das Vorgehen
> Deutschlands zu kopieren und die vermuteten Milliarden aus München,
> Frankfurt, London, Paris, den Kanalinseln usw. usf. zurückzuholen.
> Dabei braucht sich die Schweiz nicht auf Schweizer Bürger zu
> beschränken - den Handel mit geklauten Daten kann man auch gleich für
> alle Staaten organisieren. Mal sehen, wer zuerst klagt, dass sein
> Finanzplatz nur noch für Datendiebe einträglich sei...
Ha ha, au ja bitte, lol. Das Problem an der Sache ist nur, dass
Steuerhinterziehung in der Schweiz kein Verbrechen, sondern nur ein
Vergehen ist, für dass dann auch nicht Staatsanwaltschaften zuständig
sind, sonder nur exklusiv die Steuerbehörden. D.h. wenn die Schweiz
Steuerdaten kaufen wollte, dann müsste sie bei sich erstmal
Steuerhinterziehung zum Verbrechen machen... Dann griffen aber
internationale Abkommen zur Gegenseitigen Hilfe bei Verbrechen. Ergo
kann die CH das gar nicht machen, weil es sonst kein Steuerabkommen
mehr bräuchte, weil die Deutschen endlich die Informationen bekämen,
die sie haben wollen.
Die CH pinkelt sich ja selbst ans Bein. Jeder weiß, dass
unversteuertes Schweizer Geld z.B. auch in Deutschland liegt. Nur
will die Schweiz das gar nicht haben. Ich zitiere:
"Der Schweiz, die demnächst im Parlament über die Steuerabkommen mit
Deutschland, Österreich und Grossbritannien befinden wird, fehlen
allerdings die nötigen Vorkehrungen, um Schweizer Steuersünder im
Ausland zu jagen. Denn solange die Steuerhinterziehung in der Schweiz
als verwaltungsrechtliches Vergehen gilt, darf das Bankgeheimnis
nicht aufgehoben werden. Unter diesen Prämissen ist es auch nicht
möglich, entsprechende Amtshilfegesuche ans Ausland zu richten."
http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/deutsche-banken-buhlen-um-sc
hweizer-schwarzgeld
Deutschland hat kein Problem im Rahmen der Amtshilfe Daten an die
Schweiz zu übermitteln. Das Problem liegt in der Schweiz. Die will
diese Daten gar nicht haben, denn dazu müsste sie Steuerhinterziehung
zum Verbrechen machen und dann griffe das Amtshilfeverfahren auch
vollumfänglich andersherum....
Ich kann daher deinen Vorschlag nur absolut unterstützen!