laestern schrieb am 1. September 2012 17:27
> 1. Täter stielt Geld vom Staat (Steuerhinterziehung)
> 2. Täter bringt das Geld im Ausland auf ein Konto
> 3. Rechtschaffender Bürger informiert die Ermittlungsbehörden des
> beklauten Staates per Steuercd.
>
> Der Täter hat das Geld nie rechtmäßig besessen wie kann dann eine
> Steuercd zu diesem Geld ein Diebstahl sein?
>
> Falls auf den CDs nur Daten von Leuten wären die kein Geld von Staat
> geklaut hätten, würden die Ermittlungsbehörden die CD nicht kaufen.
Das gilt nur aus deutscher Sicht.
Aus Sicht der Schweizer ist es eben Diebstahl, weil es dort nunmal
ein Bankgeheimnis gibt.
> 1. Täter stielt Geld vom Staat (Steuerhinterziehung)
> 2. Täter bringt das Geld im Ausland auf ein Konto
> 3. Rechtschaffender Bürger informiert die Ermittlungsbehörden des
> beklauten Staates per Steuercd.
>
> Der Täter hat das Geld nie rechtmäßig besessen wie kann dann eine
> Steuercd zu diesem Geld ein Diebstahl sein?
>
> Falls auf den CDs nur Daten von Leuten wären die kein Geld von Staat
> geklaut hätten, würden die Ermittlungsbehörden die CD nicht kaufen.
Das gilt nur aus deutscher Sicht.
Aus Sicht der Schweizer ist es eben Diebstahl, weil es dort nunmal
ein Bankgeheimnis gibt.