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  • laestern

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Re: Beruht eine SteuerCD auf gestohlenen Daten?

odenter schrieb am 1. September 2012 17:40

> laestern schrieb am 1. September 2012 17:27

> > 1. Täter stielt Geld vom Staat (Steuerhinterziehung)
> > 2. Täter bringt das Geld im Ausland auf ein Konto
> > 3. Rechtschaffender Bürger informiert die Ermittlungsbehörden des
> > beklauten Staates per Steuercd.
> > 
> > Der Täter hat das Geld nie rechtmäßig besessen wie kann dann eine
> > Steuercd zu diesem Geld ein Diebstahl sein?
> > 
> > Falls auf den CDs nur Daten von Leuten wären die kein Geld von Staat
> > geklaut hätten, würden die Ermittlungsbehörden die CD nicht kaufen.
> Das gilt nur aus deutscher Sicht.

> Aus Sicht der Schweizer 

Aber nein die Schweizer sagen doch, dass sie nicht institutionell den
Steuerdiebstahl unterstützen sondern dies nur Vergehen "weniger"
"einzelner" Bankangestellter seien die gegen die Weisung ihres
Arbeitgebers gehandelt hätten.

Der Rechschaffende Bürger welcher die Steuercd erstellt, hilft
eigentlich nur den  Bankhäusern da er ja die Tätigkeit macht welche
die Bankhäuser versäumten.

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