Das Problem ist es doch, was sich hier darlegt.
Unrecht #1
Es gibt Menschen, welche ihre Gelder über die Schweiz laufen lassen
und vielfach Steuern "sparen" können (im Volksmund: hinterziehen).
Das dem Fiskus dadurch jedes Jahr Millarden im zweistelligen Bereich
entgehen und gerade die steuerlich Benachteiligten (lies: der gemeine
Bürger) härteres Vorgehen fordert, ist bekannt.
Unrecht #2
Ist der Kauf dieser CDs mit Daten über Steuerhinterzieher. Denn
effektiv wird gegen die Grundsätze des Datenschutzes verstoßen. Auch
wenn diese CDs dazu dienen, noch mehr Steuerhinterzieher dingfest zu
machen und zu bestrafen, kann ein vorgeblicher Rechtsstaat nicht mit
solchen Methoden arbeiten: Unrecht wird durch anderes Unrecht nicht
zu Recht.
Jetzt haben wir die interessante Situation, dass ich zwar einerseits
der Meinung bin, dass Steuerhinterzieher ausfindig gemacht und
bestraft werden müssen, andererseits aber der Datenschutz nicht
unterminiert werden darf. Auch ein Kompromiss wird hier keine Lösung
sein, denn es gibt keinen "Datenschutz halb" und es werden auch keine
halben CDs verkauft.
Nein, es benötigt eine andere Lösung. Die ist mE durchaus mit dem
Grundgesetz und dem Rechtsstaat vereinbar, kollidiert aber
möglicherweise mit geltendem EU-Recht. Der Ansatz ist es,
Geldtransfer innerhalb der EU mit einer Transfersteuer zu belegen,
welche abhängig von zwei Bedingungen ist:
- Höhe der transferierten Geldmenge
- Höhe des Vermögens des Vermögenden.
Im Prinzip ist die Transfersteuer eine Art Vermögenssteuer, welche
fällig wird, wenn große Geldsummen transferiert werden.
Aber ganz ehrlich: diese ganze Aktion wäre überhaupt nicht nötig,
wenn es endlich eine 100%-Vermögenssteuer gäbe ab einem gewissen
Vermögenswert, gleich egal, ob der bar vorliegt oder angelegt wurde:
ab mehr als 5 Millionen Euro persönlichem Vermögen greift die 100%
Vermögenssteuer, d.h. ALLE Einkünfte müssen zu 100% an den Staat
abgeführt werden.
Hier kann auch die Transfersteuer greifen: wer sein Vermögen in ein
anderes Land transferieren will und eben über 5 Millionen hat, zahlt
genau so viel Transfersteuer, dass nur noch 5 Millionen Euro wirklich
verbleiben - der Rest wird verstaatlicht.
Und bitte nicht erzählen, das wäre nicht fair: 5 Millionen Euro sind
MEHR als genug um ohne Arbeit bis zum Lebensende gut leben zu können.
Unrecht #1
Es gibt Menschen, welche ihre Gelder über die Schweiz laufen lassen
und vielfach Steuern "sparen" können (im Volksmund: hinterziehen).
Das dem Fiskus dadurch jedes Jahr Millarden im zweistelligen Bereich
entgehen und gerade die steuerlich Benachteiligten (lies: der gemeine
Bürger) härteres Vorgehen fordert, ist bekannt.
Unrecht #2
Ist der Kauf dieser CDs mit Daten über Steuerhinterzieher. Denn
effektiv wird gegen die Grundsätze des Datenschutzes verstoßen. Auch
wenn diese CDs dazu dienen, noch mehr Steuerhinterzieher dingfest zu
machen und zu bestrafen, kann ein vorgeblicher Rechtsstaat nicht mit
solchen Methoden arbeiten: Unrecht wird durch anderes Unrecht nicht
zu Recht.
Jetzt haben wir die interessante Situation, dass ich zwar einerseits
der Meinung bin, dass Steuerhinterzieher ausfindig gemacht und
bestraft werden müssen, andererseits aber der Datenschutz nicht
unterminiert werden darf. Auch ein Kompromiss wird hier keine Lösung
sein, denn es gibt keinen "Datenschutz halb" und es werden auch keine
halben CDs verkauft.
Nein, es benötigt eine andere Lösung. Die ist mE durchaus mit dem
Grundgesetz und dem Rechtsstaat vereinbar, kollidiert aber
möglicherweise mit geltendem EU-Recht. Der Ansatz ist es,
Geldtransfer innerhalb der EU mit einer Transfersteuer zu belegen,
welche abhängig von zwei Bedingungen ist:
- Höhe der transferierten Geldmenge
- Höhe des Vermögens des Vermögenden.
Im Prinzip ist die Transfersteuer eine Art Vermögenssteuer, welche
fällig wird, wenn große Geldsummen transferiert werden.
Aber ganz ehrlich: diese ganze Aktion wäre überhaupt nicht nötig,
wenn es endlich eine 100%-Vermögenssteuer gäbe ab einem gewissen
Vermögenswert, gleich egal, ob der bar vorliegt oder angelegt wurde:
ab mehr als 5 Millionen Euro persönlichem Vermögen greift die 100%
Vermögenssteuer, d.h. ALLE Einkünfte müssen zu 100% an den Staat
abgeführt werden.
Hier kann auch die Transfersteuer greifen: wer sein Vermögen in ein
anderes Land transferieren will und eben über 5 Millionen hat, zahlt
genau so viel Transfersteuer, dass nur noch 5 Millionen Euro wirklich
verbleiben - der Rest wird verstaatlicht.
Und bitte nicht erzählen, das wäre nicht fair: 5 Millionen Euro sind
MEHR als genug um ohne Arbeit bis zum Lebensende gut leben zu können.