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Avatar von Axel Farr
  • Axel Farr

mehr als 1000 Beiträge seit 06.05.2002

Juristisch gesehen ...

... geht das nur, wenn die Eltern polnische Staatsbürger sind.

Bei meinen Töchtern war es etwas kompliziert, da ich deutscher
Staatsbürger bin und Geburten hier in Deutschland stattfanden, dann
muß man die polnische Staatsbürgerschaft erst beantragen.

Gruß, Axel
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