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  • LuisDeLirio

mehr als 1000 Beiträge seit 11.04.2001

Man, man, so schwer ist es doch nicht!

svenwi schrieb am 22. Juli 2006 1:31

> dann lese doch bitte mal die einschlägigen Gesetze und das EU-Recht
> nach (versuch's mal doch bei Wiki), dank des EU-Haftbefehls liefern
> wir nicht nur entgegen unseres Grundgesetzes ans Ausland aus (wenn
> auch nur innerhalb der EU), wir liefern auch aus wenn die "Tat" nicht
> bei uns sondern nur dort strafbewehrt ist!!!

Die Presse- und Meinungsfreheit gilt EU-weit, also auch für Polen.
Damit fehlt jegliche Grundlage für den Haftbefehl. Kein EU-Land nimmt
diesen Haftbefehlt ernst oder für die Leute aufgrunddessen
ausliefern.

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