svenwi schrieb am 22. Juli 2006 1:31
> dann lese doch bitte mal die einschlägigen Gesetze und das EU-Recht
> nach (versuch's mal doch bei Wiki), dank des EU-Haftbefehls liefern
> wir nicht nur entgegen unseres Grundgesetzes ans Ausland aus (wenn
> auch nur innerhalb der EU), wir liefern auch aus wenn die "Tat" nicht
> bei uns sondern nur dort strafbewehrt ist!!!
Die Presse- und Meinungsfreheit gilt EU-weit, also auch für Polen.
Damit fehlt jegliche Grundlage für den Haftbefehl. Kein EU-Land nimmt
diesen Haftbefehlt ernst oder für die Leute aufgrunddessen
ausliefern.
Kapiert?
> dann lese doch bitte mal die einschlägigen Gesetze und das EU-Recht
> nach (versuch's mal doch bei Wiki), dank des EU-Haftbefehls liefern
> wir nicht nur entgegen unseres Grundgesetzes ans Ausland aus (wenn
> auch nur innerhalb der EU), wir liefern auch aus wenn die "Tat" nicht
> bei uns sondern nur dort strafbewehrt ist!!!
Die Presse- und Meinungsfreheit gilt EU-weit, also auch für Polen.
Damit fehlt jegliche Grundlage für den Haftbefehl. Kein EU-Land nimmt
diesen Haftbefehlt ernst oder für die Leute aufgrunddessen
ausliefern.
Kapiert?