svenwi schrieb am 24. Juli 2006 10:11
> lest doch nur mal in den verfügbaren Online-Quellen nach (leicht zu
> ergooglen, schwer zu verstehen, Juristen-Deutsch eben).
>
Na dann befolge Deinen Rat und lies:
> http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_190/l_19020020718de00010018.pdf
Erstens kann nicht wegen jedem Mist ein Europaischer Haftbefehl
ausgestellt werden, seine Anwendbarkeit ist limitiert (Art. 2).
Zweitens, selbst wenn es den Polen gelingen sollte, tatsächlich einen
EUHB für die Beleidigung des polnischen Staatsoberhauptes zu
erwirken, so bieten die Artikel 3 und 4 ausreichend Möglichkeiten, um
seine Vollstreckung zu vereiteln.
kartoffelige Grüße
bantam
> lest doch nur mal in den verfügbaren Online-Quellen nach (leicht zu
> ergooglen, schwer zu verstehen, Juristen-Deutsch eben).
>
Na dann befolge Deinen Rat und lies:
> http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_190/l_19020020718de00010018.pdf
Erstens kann nicht wegen jedem Mist ein Europaischer Haftbefehl
ausgestellt werden, seine Anwendbarkeit ist limitiert (Art. 2).
Zweitens, selbst wenn es den Polen gelingen sollte, tatsächlich einen
EUHB für die Beleidigung des polnischen Staatsoberhauptes zu
erwirken, so bieten die Artikel 3 und 4 ausreichend Möglichkeiten, um
seine Vollstreckung zu vereiteln.
kartoffelige Grüße
bantam