Naturzucker schrieb am 08.02.2021 11:19:
und dann wird über die Vermögenssteuer der auf dem Papier entstandene "Mehrwert" abgeschöpft. Was quasi auf eine Enteignung hinaus läuft, denn mit normaler Geschäftstätigkeit lässt sich ja nicht genügen Liquidität erwirtschaften, um daraus auch noch eine Vermögenssteuer zu bezahlen.
Ein einfache Rechnung:
Wert der Immobilie: 15x Jahres-Nettomiete = 900.000 €
Papierwert der Immobilie durch Inflationspolitik: 2 Millionen Euro.
Nein, es ist eher anzunehmen, dass sich eine Vermögenssteuer auf Immobilien nicht nach dem Papierwert, sondern nach dem Einheitswert richten würde. So wie heute schon die Grundsteuer, die ja nichts anderes als eine Vermögenssteuer auf Grund- und Immobilienbesitz ist.
Eine Besteuerung nach dem Markt/Papierwert wäre zwar denkbar, ist aber extrem aufwendig (man müsste jährlich für jede Immobilie den Marktwert ermitteln) und wie Du richtig schreibst, potentiell enteignungsähnlich.
Der Papierwert würde nur bei der Einkommensteuer relevant sein, und nur im Falle dass die Immobilie verkauft wird. Und dann wäre ja auch Liquidität vorhanden.