Ihr habt se nicht alle schrieb am 08.02.2021 06:53:
Heute ist jeder Vermögende gefordert den Zugewinn seines Vermögens bei der Steuererklärung anzugeben. Einen Einblick, wo und wie dieses Vermögen verteilt ist gibt es nicht. So kann jeder z.B. den Zinsertrag, oder sonstigen Zugewinn ausländischer Depots ganz locker verschweigen und somit seinen Gewinn maximal mehren.
Ich glaube nicht, das dies ein Unterschied ist ob Vermögensteuer oder Einkommenssteuer deklariert werden muss, wer jetzt was verschweigt wird es auch dann tun. Einen Einblick ins ausländische Vermögen wird es nicht geben.
Andere Punkt - Wenn neues Vermögen z.b aus Aktien versteuert werden muss dann muss es auch möglich sein Verluste entsprechend anzuschreiben. Eine einseitige Behandlung wird vor Gerichten scheitern.
Zudem: Da es sich bei Vermögen normalerweise aus verteuerten Einkommen generiert wird stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der doppelten Versteuerung.
Wenn es wirklich Reiche betrifft (ich meine nicht den Mittelstand) so kann Vermögen einfach in Stiftungen verschoben werden, hier läuft die Vermögensteuer ins Leere, zudem können solche Menschen einfach den steuerlichen Wohnort wechseln. Deutschland müsste wie z.B USA auch Steuern von Staatsbürgern verlangen welche auch im Ausland leben.