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  • Propeller15

mehr als 1000 Beiträge seit 29.08.2013

Re: Oh..der Unterschied ist gewaltig

Ihr habt se nicht alle schrieb am 08.02.2021 08:05:

In all den Jahren konnte Vermögen irgendwo versickern und es musste nur der Zugewinn steuerlich erfasst werden. So konnte eine ausländische Firma die dem Steuerpflichtigen gehört beliebig Gewinne thesaurieren und somit ihren Marktwert steigern. Dabei war weder die Beteiligung an der Firma noch deren Marktwert der Behörde bekannt (weil von dort keine Gewinne ausgeschüttet wurden).

Ja, das stimmt. Das war in grauer Vorzeit mal so. Die Ältesten unter uns werden sich noch daran erinnern.

Dieses angesammelte Vermögen unterliegt somit auch nicht der Wegzugbesteuerung, wenn der Steuerpflichtige seinen regelmäßigen Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes neu festlegt. Er kann dann locker die Firma liquidieren, das Vermögen einstreichen und das auch absolut legal.

Ja, das stimmt auch. Ohne Wegzugsbesteuerung. Auch das gabs mal. Auch hieran werden sich die Ältesten unter uns noch erinnern.

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