Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 04.08.2009

Ist doch komplett egal

letzte woche hat die EU beschlossen das Insekten Pulver ins essen gemischt werden darf und das muss noch nicht mal irgendwie am produkt beschriftet sein.
betroffen sind wohl mehlprodukte, fertig pizzas, etc. etc.

der zug mit gesundem essen ist abgefahren...

https://www.focus.de/gesundheit/news/neue-eu-verordnungen-insekten-im-essen-erlaubt-worauf-sie-achten-muessen-wenn-sie-keine-essen-wollen_id_183466950.html

bin ich froh das ich nicht mehr in der EU wohne...

Die Liste an genehmigten Verwendungen für das Pulver der Hausgrille ist lang. Sie ist zugelassen in

Mehrkornbrot und -brötchen,
Crackern und Brotstangen,
Getreideriegeln,
trockenen Vormischungen für Backwaren,
Keksen,
trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren,
Soßen,
verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen,
Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse,
Pizza,
Erzeugnissen aus Teigwaren,
Molkenpulver,
Fleischanalogen,
Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver,
Snacks auf Maismehlbasis,
bierähnlichen Getränken,
Schokoladenerzeugnissen,
Nüssen und Ölsaaten,
Snacks außer Chips sowie
Fleischzubereitungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0005
Hier der EU beschluss...

Bis zur Bewertung der im Rahmen der
Forschung gewonnenen Daten durch die Behörde und in Anbetracht des Umstands, dass Erkenntnisse, die den
Verzehr von Acheta domesticus unmittelbar mit Fällen von Primärsensibilisierung und Allergien in Verbindung
bringen, bislang keine eindeutigen Schlüsse zulassen, ist die Kommission der Auffassung, dass keine spezifischen
Kennzeichnungsvorschriften bezüglich des Potenzials von Acheta domesticus, eine Primärsensibilisierung auszulösen,
in die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel aufgenommen werden sollten.

das ist zu hart echt... KEINE KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN!!!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.01.2023 11:34).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten