Beim Zitieren darf man durchaus die üblichen Standards und Regeln beherzigen.
Die EU-Verordnung befasst sich in dem zitierten Absatz nämlich mit dem allergenen Potential der Acheta domesticus (Hausgrille).
(9) Um der Empfehlung der Behörde nachzukommen, prüft die Kommission derzeit die Möglichkeiten, die nötigen Forschungsarbeiten zur Allergenität von Acheta domesticus durchzuführen. Bis zur Bewertung der im Rahmen der Forschung gewonnenen Daten durch die Behörde und in Anbetracht des Umstands, dass Erkenntnisse, die den Verzehr von Acheta domesticus unmittelbar mit Fällen von Primärsensibilisierung und Allergien in Verbindung bringen, bislang keine eindeutigen Schlüsse zulassen, ist die Kommission der Auffassung, dass keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften bezüglich des Potenzials von Acheta domesticus, eine Primärsensibilisierung auszulösen, in die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel aufgenommen werden sollten.
Das heißt, die allgemeinem Kennzeichnungsvorschriften gelten ganz normal auch für diesen Fall. Nur eine Allergiewarnung ist bisher nicht erforderlich ("kann Spuren von Nüssen, Soja und Hausgrillen enthalten" o.ä.). Und liest man dann weiter, stellt man fest, daß "die Kommission" an diesem Punkt noch einen Stapel Hausaufgaben vor sich sieht, um das dauerhaft zu bestätigen oder die Allergiewarnung eben doch mit in die Liste setzen zu lassen.
Das "spezifisch" einfach wegzulassen, ist jedenfalls keine gute Zitierpraxis.
Edit: Zum Nachlesen noch die Quellenangabe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0005
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.01.2023 12:30).