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  • cooregan

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2000

Verständnisfrage: was ist mit Zwischenhändlern mit wenigen Mitarbeitern?

Wenn also ein großes Unternehmen, das eigentlich von diesem Gesetz betroffen wäre, sein Dreckszeug nicht direkt in Indonesien oder im Kongo einkauft, sondern über einen kleinen Zwischenhändler? Oder gar für diesen Zweck eine eigene kleine Gesellschaft gründet?

Greift das Gesetz dann noch oder nicht?

gruß
cooregan

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