DcPS schrieb am 28.06.2024 10:38:
Wem Asyl gewährt wird, der hat sich...
im Gastland politischer Aktivitäten zu enthalten. Als Konsequenz der Nichteinhaltung kann das Asylrecht entzogen werden. So steht es in der ursprünglichen Ausgabe der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn ich mich recht erinnere
Dass du dich da falsch erinnerst,
hat ja schon der Forent Afrikanischer Kommunist klargestellt.
Jede öffentliche Äußerung ist aber politische Betätigung
Wie kommst du denn da drauf?
Inwieweit sind denn folgende Aussagen "politisch"?
"Ich mag keinen Spinat!"
"Das Fussballspiel gestern fand ich echt langweilig!"
jede Manifestation des eigenen politischen Willens des Asylanten hat zu unterbleiben
Wie kommt man auf so etwas?
Du solltest noch einmal einen Blick in unser Grundgesetz werfen,
bevor du mit solchen Äußerungen um dich wirfst,
sonst musst du dich nachher noch mit dem Vorwurf auseinandersetzen,
dass du gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung agierst...
GG Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
GG Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.