Gelomo schrieb am 28.06.2024 12:23:
Wie ist das eigentlich genau mit der "Billigung von Straftaten"?
Ich geb dir mal Beispiele:
"Hängt ABC an der nächsten Laterne auf!"
"XYZ ins Gas!"
Für einen auch unterdurchschnittlich intelligenten Menschen sollte klar sein, ob das Straftaten wären. Und diese müssen selbstverständlich noch nicht physisch erfolgt sein.
Muss man also ständig alle jemals kommentierten und geliketen Vorgänge im Auge haben und nach einer eventuell Jahre später erfolgten Verurteilung sein Like zurückziehen?
Man sollte einfach vor einem dussligen "Like" das Gehirn (wenn vorhanden) einschalten.
mfg, kruziform