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  • Gelomo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2019

Re: Verständnisfrage

kruziform schrieb am 28.06.2024 13:09:

Gelomo schrieb am 28.06.2024 12:23:

Wie ist das eigentlich genau mit der "Billigung von Straftaten"?

Ich geb dir mal Beispiele:
"Hängt ABC an der nächsten Laterne auf!"
"XYZ ins Gas!"

Für einen auch unterdurchschnittlich intelligenten Menschen sollte klar sein, ob das Straftaten wären. Und diese müssen selbstverständlich noch nicht physisch erfolgt sein.

mfg, kruziform

Ich bringe ein Gegenbeispiel:
"Ich finde, Rocker xy hatte Recht, durch die geschlossene Tür zu schießen, auch wenn er dabei einen Polizisten getötet hat"
--> Das gab einen Freispruch.

Noch ein Beispiel:
"Ausländer raus" --> Laut Bundesverfassungsgericht von der Meinungsfreiheit gedeckt

Wo zwischen diesen Beispielen und deinem liegt jetzt die Grenze ab der du der Meinung bist, dass das jeder wissen müsste?

Edit:
Deine Beispiele sind übrigens nicht wirklich Beispiele für die Billigung von (begangenen) Straftaten sondern Auffoderungen zu Straftaten. Indirekt kann eine Aufforderung natürlich auch eine Billigung sein.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.06.2024 13:43).

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