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Avatar von Gelomo
  • Gelomo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2019

Verständnisfrage

Wie ist das eigentlich genau mit der "Billigung von Straftaten"?
Eine Straftat ist es ja erst nach der Verurteilung. Vorher gilt die Unschuldsvermutung und wie immer wieder argumentiert wird, steht es dem gemeinen Bürger ja auch gar nicht zu, die Strafbarkeit verschiedenster Vorgänge zu bewerten. Sowas kann und soll ja ausschließlich ein Gericht machen.

Wenn jetzt jemand aber vor der Verurteilung "liked", kann das ja noch keine Billigung einer Straftat sein.
Muss man also ständig alle jemals kommentierten und geliketen Vorgänge im Auge haben und nach einer eventuell Jahre später erfolgten Verurteilung sein Like zurückziehen?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.06.2024 12:23).

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