i-n-t-e schrieb am 22.09.2022 13:21:
Die die Koalition ja ohnehin nicht hat?
Nein. Nur für die Änderung des Grundgesetzes benötigt es eine Zweidrittelmehrheit. Das Grundgesetz wird ja nicht verändert, dort steht, dass die Schuldenbremse in Krisenzeiten ausgesetzt werden kann.