ist Dir entgangen?
Familienunternehmen, die seit mehreren Generationen erfolgreich
weiterfeführt werden.
Wenn der Staat beim Vererben dabei einen relevanten Anteil beansrpuchen würde,
müsste ein solches Unternehmen in eine AG umgewandelt werden und andere Aktionäre bekämen ein Mitspracherecht.
Das BVG hat aber entschieden, dass alle Vermögenswerte gleich zu behandeln sind.
Deshalb kann es da keine Sonderregel geben.