Schulzeiten zählen ab dem 17. Geburtstag für die Rente - auch wenn keine Beiträge gezahlt werden.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Schueler/schueler_node.html
Es wird zwar kein Einkommen angerechnet (außer man hatte es), aber Versicherungspunkte.