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Avatar von seneca13
  • seneca13

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2012

Bis zu 8 Jahren Ausbildungszeit können angerechnet werden ...

Schulzeiten zählen ab dem 17. Geburtstag für die Rente - auch wenn keine Beiträge gezahlt werden.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Schueler/schueler_node.html

Es wird zwar kein Einkommen angerechnet (außer man hatte es), aber Versicherungspunkte.

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