kid1212 schrieb am 06.08.2024 13:39:
Nur muss man davon ausgehen, dass nur in den seltensten Fällen die Versicherungszeit nicht unterbrochen ist.
Trotzdem ist es so, daß nur Menschen, die 1953 und vorher geboren wurden mit 63 in Rente gehen können.
Können sie nicht, oder hast Du einen Jungbrunnen anzubieten?