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Avatar von miezenfan
  • miezenfan

11 Beiträge seit 14.09.2009

"Rente mit 63" oder mit 63 in Rente?

Ich habe ja schon sehr sehr lange bei heise nichts mehr geschrieben, aber es hat mir nun doch so in den Fingern gejuckt, nach dem was ich so an Kommentaren zur Rente mit 63 gelesen habe.
Selbst in den Medien wird da hin- und wieder ein teilweise hanebüchener Unsinn erzählt….

Ich halte mich nicht für die Weisheit schlechthin ;-) aber ich versuch nun trotzdem mal mit meinen eigenen Worten etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen.

"Rente mit 63" oder mit 63 in Rente gehen? Von was wird da immer wieder geredet, auch hier im Forum? Die Frage ist wichtig, weil es unterschiedliche Dinge meint.

Vielleicht mal vorneweg, ich werde dieses Jahr 63 und werde zu diesem Zeitpunkt mehr als 46 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Also, kann ich mit 63 in Rente gehen? Natürlich kann ich, ich habe mehr als 35 Jahre eingezahlt und die sind Voraussetzung dafür, dass ich das tun kann.

Kann ich abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen? Ich hab ja mehr als 45 Jahre eingezahlt.
Nein! Kann ich eben nicht!
Ich zitiere mal die Deutsche Rentenversicherung "Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden"

Heißt nun in meinem Fall, ich könnte in Rente gehen mit 63 und würde 12,6% Abschlag in Kauf nehmen müssen. Trotz mehr als 45 Jahren Renteneinzahlung!

Was ich tue, und da kommt jetzt die "Rente mit 63" ins Spiel, ich gehe mit 64 ½ Jahren in Rente, abschlagsfrei. Heißt, 2 Jahre vor dem für meinen Jahrgang gültigen regulären Renteneintrittzeitpunkt mit 66 ½ Jahren.

"Rente mit 63" nennt sich das aktuell noch gültige Gesetz, das bis zu einem bestimmten Jahrgang einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge ermöglicht.
Und es heißt "Rente mit 63", weil es dem ersten Jahrgang (1952 war es glaub ich) nach Einführung dieses Gesetzes (2014 war es glaub ich), tatsächlich möglich war nach 45 Jahren mit 63 abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Dieser Zeitpunkt wurde seitdem allerdings pro Jahr immer weiter verschoben, und wird aktuell auch noch, so dass Jahrgang 1963 der letzte sein wird, dem es nach 45 Einzahlungsjahren möglich sein wird, etwas früher abschlagsfrei in Rente zu gehen, mit 64 Jahren und 10 Monaten.

Danach gilt wieder das (sofern sich bis dahin an der Gesetzeslage nix ändert), was bereits vor Einführung der sogenannten "Rente mit 63" galt. Regeleintrittsalter = 67, nach 45 Einzahlungsjahren kann man 2 Jahre vorher abschlagsfrei gehen.

PS: Noch 55 Tage! Dann beginnt meine passive Phase der Altersteilzeit.
Wer das nun "Rente" nennen mag, darf es gerne tun :-)

Ciao und Gruß und fröhliches Diskutieren noch

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