Nur muss man davon ausgehen, dass nur in den seltensten Fällen die Versicherungszeit nicht unterbrochen ist.
Trotzdem ist es so, daß nur Menschen, die 1953 und vorher geboren wurden mit 63 in Rente gehen können.
Nur muss man davon ausgehen, dass nur in den seltensten Fällen die Versicherungszeit nicht unterbrochen ist.
Trotzdem ist es so, daß nur Menschen, die 1953 und vorher geboren wurden mit 63 in Rente gehen können.