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Avatar von seneca13
  • seneca13

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2012

Zumal diese nicht " Zuschuss" sondern "Entnahmen" heißen müssten -

aus der Rentenkasse, in die übrigens ein Teil der BürgerInnen gar nicht einzahlt....

Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung bestehen nicht nur aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber. Auch der Staat beteiligt sich an der Finanzierung. Hierfür werden der Rentenversicherung Steuermittel in Form von Bundeszuschüssen und weiteren Bundesmitteln überwiesen. 2023 waren dies insgesamt rund 112,4 Milliarden Euro.

Die Bundeszuschüsse gliedern sich in drei verschiedene Zuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung: Den allgemeinen Bundeszuschuss von rund 54,2 Milliarden Euro, den zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 14,6 Milliarden Euro und den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 15,4 Milliarden Euro. Zu den weitergefassten Bundesmitteln zählt die Beteiligung des Bundes an der knappschaftlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro.

Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung stellen keine Subvention dar; vielmehr wird der Rentenversicherung ein Großteil der Kosten für sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet. Diese erbringt sie für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240719-bundesmittel-bundeszuschuss.html

UND genau diese Zuschüsse erstattet der Bund seit Jahren nicht vollständig - daher ist ein "Deckungsloch" von mehreren 100 Mrd. Euro entstanden!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.08.2024 14:23).

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