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  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

Die nicht Weitergabe der Steuererleichterung ist Betrug

Steuern müssten eigentlich auf der Rechnung einzeln aufgeschlüsselt werden.
Mit Steuerhöhe und auch Prozentanteil am Preis.
Wenn die Steuererleichterung nicht an den Kunden, der ja diese Steuer zahlen muss, und zwar nicht an den Ölkonzern sondern an das Finanzamt, der Verkäufer muss die gesamten Steuern 1:1 an den Staat abführen. Macht er dieses nicht, oder berechnet er seinem Kunden einen falschen Steueranteil, macht er sich Strafbar.

Steuerbetrug ist etwas, was das Finanzamt gerne zum Anlass nimmt, die gesamte Firma zu kontrollieren.

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