Nicht nur Herr Lindner hatte wohl keine Zeit, sich richtig zu informieren. Dies trifft wohl auch auf den Autor und viele Kommentatoren zu.
1. Für Windkraftanlagen und Photovoltaik ab 100 kWp gilt heute die Pflicht zur Direktvermarktung. Das bedeutet, dass der Strom an der Börse verkauft wird und der Anlagenbetreiber den Börsenstrompreis erhält. Zurzeit sind das ca. 20 ct/kWh. Nur wenn der Börsenpreis unter den garantierten Preis fällt (ca. 6 ct/kWh), erhält der Betreiber den garantierten Preis vom Netzbetreiber, die sogenannte «Marktprämie». Die Gewinne dürfen die Anlagenbetreiber behalten, die Verluste werden sozialisiert.
Für den Endkunden spielt nur der Börsenpreis eine Rolle. Die Gestehungskosten sind uninteressant. Jeder Erzeuger erhält den gleichen Preis und der wird vom teuersten Strom bestimmt, in der Regel Gaskraftwerke. Wenn Solaranlagen einen garantierten Preis von 6 ct/kWh haben und Kernkraftwerke 11 ct/kWh spielt das keine Rolle, weil beide den Börsenpreis von z.B. 20 ct erhalten.
2. In Atombomben wird hauptsächlich Plutonium (Pu) 239 benutzt. Es ist immer mit störendem Pu 240 «verschmutzt». Je länger die Brennstäbe im Reaktor sind, desto mehr Pu 240 entsteht. Um in Kernreaktoren bombenfähiges Pu zu erzeugen, müssten die Brennstäbe nach kurzer Zeit getauscht werden. Wenn man dazu keine speziellen Reaktoren hat, bei denen man die Brennstäbe während des Betriebes wechseln kann, würde die Produktion in den normalen Stromreaktoren zu häufigem Abschalten führen. Dies lässt sich nicht verheimlichen und ist unwirtschaftlich. Falls jemand in deutschen Kernreaktoren Bombenmaterial erzeugen wollte, so wäre dies nur insofern gefährlich, als dass dies Zeichen dafür wäre, dass derjenige nicht weiß, was im Reaktor passiert.
3. Es muss nicht dauernd neues Pu 239 erzeugt werden, weil das alte zerfällt. Pu 239 hat eine Halbwertszeit von 24110 Jahren. In einer 40 Jahre alten Bomben sind dann nur 0,1% zerfallen.