Ich kenne die konkreten Antragsschreiben nicht, jedoch zeichnet sich ab:
Bei Wagenknecht dürfte der Nachweis eines für Parteiausschluss erforderlichen "schweren Schadens für die Partei" schwierig werden, denn innerparteilicher Streit ist in Parteien ausdrücklich gewünscht.
Bei Lafontaine wäre ein schwerer Schaden ohne weiteres zu bejahen, da Aufforderung zur Nichtwahl der eigenen Partei in jedem Fall ein erhebliches illoyales Verhalten darstellt, das einen schweren Schaden für die Partei mindestens nahelegt.