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Avatar von Unbekannter Verfasser
  • lm

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

stimmt so nicht ganz.


ein markenzeichen registriert man nur für eine bestimmte
warengruppe, z.B. computer, auto oder lebensmittel.
ein waschmittel mit dem namen Explorer kann also nicht von microsoft
oder ford beklagt werden.
ich habe mich mal intensiver mit dem schweizerischen und
internationalen markenrecht befasst. ich nehme also an, dass meine in
der schweiz gemachten erfahrungen in deutschland auch so in etwa
gelten.
lm


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