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  • Bartträger

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2005

UN-Resolution 1368

https://undocs.org/pdf?symbol=ot/S/RES/1368(2001)

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Punkt 3:
fordert alle Staaten dringend zur Zusammenarbeit auf, um die Täter, Organisatoren und Förderer dieser Terroranschläge vor Gericht zu stellen, und betont, dass diejenigen, die den Tätern, Organisatoren und Förderern dieser Handlungen geholfen, sie unterstützt oder ihnen Unterschlupf gewährt haben, zur Verantwortung gezogen werden;

Merke! Die Täter sollen vor Gericht und nicht Sündenböcke militärisch überfallen oder in Nacht-und-Nebelaktionen überwältigt, erschossen nd ins Meer geworfen werden.

und Punkt 5:
bekundet seine Bereitschaft, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 zu antworten, und alle Formen des Terrorismus zu bekämpfen, im Einklang mit seiner Verantwortung nach der Charta der Vereinten Nationen;

Zu "in Einklang" mit der Charta der Vereinten Nation, Artikel 1, Satz 1:
Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
(1) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und inter-nationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen; (2) freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbst-bestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen; (3)eine internationale Zusammenarbeit herbei-zuführen, um internationale Probleme wirt-schaftlicher, sozialer, kultureller und humani-tärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
(4) ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.

https://unric.org/de/wp-content/uploads/sites/4/2020/01/charta-1.pdf

Dass der militärische Überfall nun letztlich ziemlich unrühmlich endet, ist ein weiterer Beleg für die Seriosität und moralische und geschichtliche Erwachsenheit der Maßgaben in der UN-Charta.

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