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  • jozi59

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Re

jiyuu schrieb am 23. Juli 2007 14:05

> > Das Problem ist, das dahinter vielfach der Glaube steckt, Menschen
> > würden eine Tat nicht begehen, wegen der Bestrafung. Diese These ist
> > aber nicht haltbar, weil Kriminelle davon ausgehen, nicht erwischt zu
> > werden. Die Strafe hat also keine abschreckende Wirkung.

> Das ist mir zu einseitig. Jeder Mensch bezieht immer unbewusst) viele
> Faktoren in die Entscheidungsfindung mit ein. Ein Gauner wird sowohl
> die Chance, dass er erwischt wird, als auch eine eventuelle Strafe
> einbeziehen. Das Risiko für ihn erhöht sich, je höher die Strafe
> ausfällt. Auch für Ersttäter ist das sehr von Bedeutung. Spätestens
> nach dem ersten Mal Knast wird der lernfähige Gauner vorsichtiger und
> gewählter vorgehen, oder es besser gleich sein lassen, ein Ding zu
> drehen. Alle anderen sind Schwerverbrecher und aus tiefster
> Überzeugung oder Gewohnheit Verbrecher. Denen ist nur sehr schwer zu
> helfen, und es stellt sich die Frage des Kosten/Nutzen-Verhältnisses.

So weit mir bekannt ist, wird in der Regel eben keine Kosten/Nutzen
Analyse angestellt. Es wird allerdings alles daran gesetzt, nicht
erwischt zu werden.
Ausserdem sind sehr viele Taten Spontanhandlungen, weil sich gerade
eine scheinbar günstige Gelegenheit biete, oder weil die Menschen in
der konkreten Situation nur noch diesen Ausweg sehen.
Die "unbewusste Kosten/Nutzen-Analyse" unter Einbeziehung der
möglichen Höhe der Strafe halte ich für unsinn. Das mag als bewussten
Entscheidung, z.B. bei organisierter Kriminalität anders sein. In der
Regel, nach meiner Meinung, wird aber lediglich abgewägt, wieviel
springt heraus und wie ist die Chance nicht erwischt zu werden.

> > Weiter sollte man einmal sehen was alles unter Strafe steht. Bei
> > einem Teil stellt sich mit die Frage, ob eine Bestrafung überhaupt
> > legitim ist. Etwa bei Mundraub, Totalverweigerern, Abtreibung,
> > Meinungsäußerungen gem. $90, Betrügereien im Umfeld des
> > Ausländerrechts, Körperverletzungs in Folge eines Unfalls, etc.
> > Diese "Straftaten" geschehen in aller Regel aus Not,
> > Gewissenskonflikt und/oder Verkettung unglücklicher Umstände.

> Legitim sind die Strafen erstmal, da sie gesetzlich vorgesehen sind.
> Moralisch ist das eine andere Sache.

http://www.socioweb.de/lexikon/lex_soz/k_n/legitim.htm
 legitm - gerechtfertigt, den allgemein gültigen gesellschaftlichen
Normen entsprechend

Also wenn Du legitim als gesetzlich = "allgemein gültige ges. Normen"
meinst hast Du Recht. Wenn man es im Sinn von
gerechtfertigt/angemessen verwendet, könnte man meine Behauptung so
durchgehen lassen.

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