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  • Plavcik

766 Beiträge seit 11.08.2023

Es gibt eine Meistbegünstigungsklausel in Tarifverträgen.

Wenn Gewerkschaft EVG einen Tarifvertrag mit der Klausel hat und die GDL einen besseren Abschluss erzielt, wird der bessere Tarif auch für die Mitglieder der EVG wirksam.

Die GDL vertritt nicht mehr nur die Lokführer, sondern hat Mitglieder aus dem ganzen Fahrpersonal, aus den Werkstätten, Dispositionen und von den Stellwerken.

Soviel zum Egoismus.

Kleine Berichtigung am Rande: Ein Zugführer ist KEIN Lokführer, aber ein
Lokführer kann Aufgaben des Zugführers übernehmen. Umgekehrt geht es nicht. 😉

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